Tragschrauber / Gyrocopter Pilotenschein

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Tragschrauber Ausbildung | Flugschule

Seit Ende 2003 ist es in Deutschland nun möglich, ultraleichte Tragschrauber (auch Gyroplane, Autogyro oder Gyrocopter genannt) zu fliegen.

Je nach vorhandenem Flugschein umfasst die Tragschrauber Ausbildung einen unterschiedlichen Umfang.


Schulung von Personen zum Piloten ohne fliegerische Vorbildung

Theorieausbildung:

  • Luftrecht
  • Flugfunk
  • Navigation
  • Meteorologie
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen

Praxisausbildung:

  • 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind 10 h mit Fluglehrer und mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen.
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
  • Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
  • sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.


Prüfung durch Prüfungsrat

 

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis


Piloten - Bewerber mit gültiger Lizenz PPL-C / PPL-H oder UL-Trike

Theorieausbildung:

  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen

Praxisausbildung wie Fußgänger mit folgenden Erleichterungen:

Bei PPL(C) bzw. PPL(H):

  • Es können max. 20 h auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern angerechnet werden

Bei UL-Trike:

  • Es können max. 5 h auf UL-Trike angerechnet werden

d.h.

Praxisausbildung auf Tragschrauber:

  • mind. 10 h (bei PPL-C/PPL-H) bzw.
  • mind. 25 h (bei UL-Trike),
    davon
  • mind. 5 h Alleinflug und mindestens 20 Allein-Landungen
  • min. 2 Überlandflüge von mind. 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung des Fluglehrers

 

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

 

  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
  • Nachweis über mind. 10 h (PPL-C/PPL-H) bzw. 25 h (UL-Trike)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis



Piloten - Bewerber mit gültigem Pilotenschein Dreiachs PPL(A),PPL (B), PPL(C) TMG oder SPL

Theorieausbildung:

  • Technik
  • V.i.b.F

Praxisausbildung:

  • Die Flugausbildung umfasst bei Bewerbern, die eine Lizenz als Flugzeugführer, Führer von aerodynamisch gesteuerten UL oder Segeflugzeugen mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler besitzen, mindestens:
    Eine Ausbildung auf Tragschraubern in einer dazu registrierten Ausbildungseinreichtung.
    In diesen Fällen entfällt die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Tragschrauber durchgeführt und dokumentiert werden.
    Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug auf einem fremden Platz reduziert werden.


Prüfung durch Prüfungsrat

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
  • Nachweis über Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Piloten - Bewerber mit gültigem Motorschirm / Motorschirm-Trike


Theorieausbildung:

  • Technik
  • V.i.b.F.

Praxisausbildung:

  • 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind 10 h mit Fluglehrer und mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen.
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
  • Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
  • sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

 

  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis



Piloten - Bewerber mit gültiger unbeschränkter Lizenz für Hängegleiter oder Gleitsegel

Theorieausbildung:

Die Ausbildung und Prüfung kann in folgenden Fächern entfallen:

  • Meteorologie
  • Flugfunk bei Nachweis

Praxisausbildung:

  • 30 h Flugzeit auf Gyrocopter, davon mind. 5 h Alleinflugzeit.mind. 10 Flugstunden mit Fluglehrer vor dem ersten Alleinflug
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen.
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
  • Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.

Prüfung durch Prüfungsrat


Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

 

  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopiender Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis