Erfunden
wurde der Tragschrauber
von dem Spanier Juan de la Cierva, der sein Fluggerät Autogiro
nannte. Nachdem er mit einem von ihm entwickelten Bomber abgestürzt
war, der in einen überzogenen Flugzustand geriet, entwickelte
er ein Fluggerät, bei dem dies nicht auftreten kann. 1920 begann
er mit „rotierenden Flügeln“, wie er sie nannte,
zu experimentieren. Das Resultat war der erste erfolgreiche Flug
eines Autogiro, des C4, am 9. Januar 1923 in Getafe, Spanien.
Ende der 1920er Jahre gab es einen Autogiro-Boom. Harold Pitcairn
und sein Kollege Walter Kellett gründeten nach Lizenzierung
durch de la Cierva in den USA einen der wichtigsten Gyrocopter-Hersteller.
Sie belieferten das US Post Office mit Autogiros.
Mit der Rezession brach dieses Geschäft jedoch ein.
In dieser Zeit wurden Tragschrauber
auch in Großbritannien (besonders Cierva in enger Kooperation
mit Avro), Deutschland (insbesondere Focke-Wulf), Russland (ZAGI)
und Frankreich (SNCASO) entwickelt.
Gebrauch im 2. Weltkrieg
Focke-Achgelis Fa 330 Im Zweiten Weltkrieg führten einige deutsche
U-Boote den unmotorisierten Schlepp-Tragschrauber
Focke-Achgelis Fa 330 „Bachstelze“ mit. Er war mit einer
Person bemannt, die als Ausguck diente, und wurde an einer Leine
hinter dem aufgetaucht fahrenden U-Boot geschleppt.
In Großbritannien erfolgte während des Zweiten Weltkrieges
die gesamte Kalibrierung der Radarüberwachung mit Hilfe von
Tragschraubern. Hierzu
wurden Tragschrauber
des britischen Musters Cierva C.30 „Rota“ in einer Flugstaffel
eingesetzt.
In Japan wurden Tragschrauber
zur Artilleriebeobachtung eingesetzt. Geplant wurde außerdem,
von umgebauten Frachtern aus operierende Tragschrauber
zur Abwehr von U-Booten einzusetzen.
In der Sowjetunion wurden fünf in einer Staffel zusammengefasste
Tragschrauber ZAGI A-7
am Anfang des Krieges zu Aufklärungsflügen und zum Abwurf
von Flugblättern genutzt.
Somit spielten insgesamt Tragschrauber
keine wesentliche Rolle, am Ende wandten sich die Militärs
dem Hubschrauber zu. Dieser versprach neue taktische Möglichkeiten
und ein breiteres Einsatzspektrum.
Tragschrauber heute
Sport- und Freizeitflüge Tragschrauber
werden heute fast nur noch zu Hobbyzwecken geflogen, wo sie wegen
des niedrigen Anschaffungspreises und der geringen Betriebsmittelkosten
beliebt sind.
Seit Mai 2004 sind in Deutschland Tragschrauber
als Ultraleicht-Flugzeuge zugelassen und dürfen, nach dem Ablegen
der Zusatzprüfung, auch mit Ultraleichtflug-Lizenz geflogen
werden.
Für den Erwerb der Sportpiloten-Lizenz „Tragschrauber“
ist es möglich, die Ausbildung ausschließlich auf Tragschraubern
zu absolvieren, ohne eine Flächenflugzeugausbildung zu machen.
Polizeieinsatz (Testreihe)
Seit Juli bis Mitte Dezember 2007 testet die Landespolizei Brandenburg
praxisnah einen angemieteten Autogiro
vom Typ MT-03 auf dem Flugplatz Saarmund daraufhin, ob und in welcher
Art von Polizeieinsätzen Tragschrauber
im Polizeidienst Verwendung finden können. Insgesamt sind vier
flugerfahrene Polizeivollzugsbeamte der Landespolizei Brandenburg
mit dem Praxistest befasst. Zu den verschiedenen Testabschnitten
in unterschiedlichen Flughöhen gehören u.a. die Konstanz
von Polizeifunk an Bord, Beweiskraft von Luftbildaufnahmen
während des Einsatzflugs, Umwelt- und Verkehrsüberwachung
(in rund 300 Metern Höhe) sowie Personensuche und -verfolgung
aus der Luft. Hauptmotiv für die angestrebte Verwendung als
Polizei-Tragschrauber
sind die niedrigen Betriebskosten, insbesondere der geringe Treibstoffverbrauch.
Eine Flugstunde mit einem Hubschrauber kostet durchschnittlich 1.000
Euro, während ein Tragschrauber
während der gleichen Zeit lediglich 120 Euro kostet. Hauptproblem
bei einem Tragschrauber
ist die geringe Nutzlast. Ein Polizeibeamter an Bord darf nebst
Polizeiausrüstung (z.B. Wärmebildkamera) insgesamt lediglich
maximal 90 Kilogramm wiegen. Neben den Kosten liegen die Vorteile
z.B. darin, dass der Boden zu beiden Seiten leicht beobachtet werden
kann, so dass sich einsatzerschwerende Schräglagen im Unterschied
zu Hubschraubereinsätzen meist vermeiden lassen. Die Spitzengeschwindigkeit
im polizeibezogenen Einsatz liegt bei 160 km/h (Mindestgeschwindigkeit:
30 km/h). Einzige rechtliche Hürde ist bislang eine Luftfahrtbestimmung,
wonach bewohntes Gebiet mit Ultraleicht-Flugzeugen und Tragschraubern
grundsätzlich nicht im Tiefflug überflogen werden darf.
Das Innenministerium des Landes Brandenburg plant insoweit eine
Ausnahmeregelung für Polizeiflüge.
Flugauto
Der Tragschrauber könnte
eine große Bedeutung als Flugauto erlangen. Erste Entwicklungen
basieren auf einem Tragschrauber
Tragschrauber in Spielfilmen
Der Tragschrauber ist
bekannt u.a. durch den James-Bond-Film Man lebt nur zweimal („Little
Nelly“) sowie durch Mad Max 2. Schon im Jahre 1934 tauchte
ein Autogyro im Film Es
geschah in einer Nacht auf, ebenso in Die 39 Stufen von 1935.