Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(AGB). Andere Vereinbarungen werden nur mit schriftlicher Genehmigung
durch den Auftragnehmer akzeptiert.
Die AGB gelten als anerkannt, nach Abschicken oder Abgabe einer persönlichen
oder telefonischen Bestellung durch den Kunden.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung wie auch
für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen
des Auftragnehmers.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und
zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig,
25524 Itzehohe.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden
Rechtslage nicht, nicht mehr, oder nicht vollständig entsprechen sollten,
bleiben die übrigen Teile der Klauseln in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit
davon unberührt.
Bestellungen/Lieferungen:
Die Bestellung ist bindend. Auftragnehmer und Vertragspartner für
die Bestellung ist der jeweilige beauftragte Pilot.
Der Gutschein kann kostenfrei auf eine andere Person übertragen
werden. Dieses muss entweder schriftlich mit Unterschrift des Ticketinhabers
dem Veranstalter angezeigt werden oder aber persönlich beim Rundflugtermin
mitgeteilt werden.
In beiden Fällen muss der Gutschein dem neuen Inhaber ausgehändigt
werden.
Wiederrufsbelehrung:
Der Kunde kann seine Vertragserklärung als Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B.
Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfristgenügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Ralf Sowinski,
Marbecker Str.24a, 46325 Borken oder an den jeweils beauftragten Piloten.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig
erfüllt ist oder der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat. Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen er dem Auftragnehmer
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass er die
vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf
gleichwohl erfüllen muß. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
muß der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung
erfüllen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig
erfüllt ist und der Kunde die AGBs akzeptiert hat.
Bei Rückgabe des Flugtikets werden folgende Kosten berechnet:
Bis 14 Tage nach Vertragsabschluß kann das Ticket kostenlos und
ohne Angabe von Gründen zurück gegeben werden.
Ab dem 15. bis 45. Kalendertag nach Ausgabedatum des Tikets werden 15%
des Flugpreises berechnet.
Ab dem 46. Kalendertag nach Ausgabedatum des Tikets werden 30% des Flugpreises
berechnet
Ab dem 3. Monat werden zuzüglich 8 % des Flugpreises für jeden
angefangenen Kalender-Monat berechnet.
Erlebnisflug Durchführung:
Mit der mündlichen oder schriftlichen Beauftragung ensteht ein
Beförderungsvertrag zwischen Auftragnehmer und Fluggast und
endet mit dessen Erfüllung.
Sollte der Erlebnisflug seitens des Auftragnehmers nicht stattfinden
können, so wird der Fluggast in geeigneter Form informiert.
Auch bei nicht geeignetem Wetter oder sonstigen Einflüssen, die
eine sichere Flugdurchführung gefährden, kann der Pilot den
Flug kurzfristig absagen. In diesen Fällen wird der Erlebnisflugtermin,
mit Absprache des Fluggastes, auf einen anderen Tag verlegt.
Mit Erwerb eines Erlebnisflugtikets erhält der Fluggast den Anspruch
auf eine einmalige Beförderung mit einem Tragschrauber des Auftragnehmers
mit der entsprechend gebuchten Flugdauer. Sollten Gründe, die nicht
in der Verantwortung des Piloten liegen, eine kürzere Flugzeit
bedingen, so gilt der Flug ab 75% der gebuchten Flugdauer als vertragsmäßig
durchgeführt.
Die Bezahlung für ausgegebene Flugtikets hat bis spätestens
zur Terminvergabe zu erfolgen.
Sollte der Fluggast gesundheitliche Probleme haben, die eine sichere
Durchführung des Fluges gefährden, ist er verpflichtet, dieses
vor Antritt des Fluges dem Piloten mitzuteilen. Besonders bei Problemen
im Bereich Herz, Kreislauf und Lunge (z.B. Asthma) etc. sollte der Fluggast
vorher einen Arzt fragen, ob er einem Erlebnisflug im Tragschrauber
zustimmt und als risikolos bewertet. Das gesundheitliche Risiko obliegt
dem Fluggast. Für eventuelle Zwischenfälle beim Fluggast,
aus gesundheitlichen Gründen, übernimmt der Veranstalter keine
Haftung.
Der Pilot behält sich das Recht vor, den Erlebnisflug aus Sicherheitsgründen
nicht durchzuführen, sollte er den Fluggast dafür nicht als
geeignet halten. Für diesen Fall wird dem Fluggast die volle Gebühr
für den Rundflug ersetzt.
Der Fluggast hat sich unbedingt an die Anweisungen des Piloten zu
halten. Für Beschädigungen am Tragschrauber, die auf ein,
auch nur leicht fahrlässiges, Verschulden des Fluggastes zurückzuführen
ist, haftet der Fluggast in vollem Umfang.
Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie Brillen wird
nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fluggast selbst für
die sichere Verwahrung während des gesamten Fluges verantwortlich.
Alle mitgeführten Geräte müssen durch eine Schlaufe o.ä.
so gesichert sein, dass ein lösen und herabfallen nicht möglich
ist
.Kann der Fluggast aus wichtigen und nachvollziehbaren Gründen
den Erlebnisflug zum ausgemachten Termin nicht wahrnehmen, ist er verpflichtet,
dieses dem Auftragnehmer mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen. Es
kann dann ein neuer Termin vereinbart werden. Sollte ein Fluggast zum
ausgemachten Termin nicht erscheinen, obliegt es dem Auftragnehmer,
ob der Gutschein verfällt oder ein neuer Termin vereinbart wird.
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